(Stand: 02.05.2026)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen
zwischen der Firma
Hild Bedachungen, Inhaber Christian Hild, An der Ankermühle 8a, 65399 Kiedrich,
Telefonnummer: 06123/605 270, E-Mail-Adresse: info@hild-bedachungen.de, nachfolgend „Hild
Bedachungen“ oder auch „wir bzw. „uns“,
und Ihnen als unserem Auftraggeber, nachfolgend „Sie“ oder „Auftraggeber“. Die AGB gelten unabhängig davon,
ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind.
2) Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag mit uns zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages mit uns Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen akzeptieren wir nicht, es sei denn, dass wir ihrer Geltung ausdrücklich
zustimmen. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss
(1) An Angebote gegenüber Verbrauchern sind wir 1 Monat nach Abgabe gebunden. Angebote gegenüber
Unternehmern sind bis zu ihrer Annahme grundsätzlich freibleibend.
(2) Angebots- und Kostenvoranschlagstexte bleiben unser geistiges Eigentum und sind somit urheberrechtlich
geschützt. Sie dürfen nicht ohne unsere Zustimmung anderweitig verwendet oder weitergegeben werden.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn entweder Sie unser oder aber wir Ihr Angebot durch ausdrückliche
Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags annehmen.
(4) Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.
§ 3 Preise, Preisanpassung
(1) Preise für Verbraucher verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise für
Unternehmer sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlich Mehrwertsteuer. Skonti werden nur nach entsprechender
Vereinbarung gewährt.
(2) Sind Sie Verbraucher und soll unsere Werkleistung vereinbarungsgemäß nicht innerhalb von 4 Monaten nach
Vertragsschluss erbracht werden oder kann diese aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, erst nach 4 Monaten
nach Vertragsschluss erbracht werden, können wir den Gesamtpreis im Falle der Erhöhung der Baukosten um den
Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Baupreisindex Neubau (konventionelle
Bauart) von Wohngebäuden einschließlich Umsatzsteuer zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der
Herstellung des Werks erhöht hat, anpassen. Umgekehrt können Sie, wenn Sie Verbraucher sind und unsere
Werkleistung vereinbarungsgemäß nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden soll oder
aus Gründen, die wir zu vertreten haben, erst nach 4 Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden kann, im
Falle der Senkung der Baukosten um den Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt ermittelten
Baupreisindex Neubau (konventionelle Bauart) von Wohngebäuden einschließlich Umsatzsteuer zwischen dem
Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Herstellung des Werks erniedrigt hat, senken. Bei Preisanpassungen von
mehr als 5% hat die davon betroffene Partei innerhalb eines Monats nach Zugang der Preisanpassungserklärung
ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
(3) Sind Sie Unternehmer und soll unsere Werkleistung vereinbarungsgemäß nicht innerhalb von 2 Monaten nach
Vertragsschluss erbracht werden oder kann diese aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, erst nach 2 Monaten
nach Vertragsschluss erbracht werden, können wir den Gesamtpreis im Falle der Erhöhung der Baukosten um den
Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Baupreisindizes Neubau (konventionelle
Bauart) von Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich Umsatzsteuer zwischen dem Zeitpunkt des
Vertragsschlusses und der Herstellung des Werks erhöht hat, anpassen. Umgekehrt können Sie, wenn unsere
Werkleistung vereinbarungsgemäß nicht innerhalb von 2 Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden soll oder
aus Gründen, die wir zu vertreten haben, erst nach 2 Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden kann, im
Falle der Senkung der Baukosten den Gesamtpreis um den Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen
Bundesamt ermittelten Baupreisindex Neubau (konventionelle Bauart) von Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich Umsatzsteuer zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Herstellung des Werks
erniedrigt hat, senken. Bei Preisanpassungen von mehr als 5% hat die davon betroffene Partei innerhalb eines
Monats nach Zugang der Preisanpassungserklärung ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
§ 4 Widerrufsrecht
(1) Sofern Sie Verbraucher sind, steht Ihnen im Falle eines Fernabsatzvertrages sowie im Falle eines außerhalb
unserer Geschäftsräume bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien geschlossenen Verträgen ein
Widerrufsrecht zu.
(2) Für das Widerrufsrecht nach Absatz 1 gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hild Bedachungen, Inhaber Christian Hild, An der Ankermühle
8a, 65399 Kiedrich, Telefonnummer: 06123/605 270, E-Mail-Adresse: info@hild-bedachungen.de) mittels einer
eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das
jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor
Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine
andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich
und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf
dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie
bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
Widerrufsbelehrung und
Wenn Sie den Vertrag in Papierform widerrufen wollen, dann laden Sie bitte das Formular herunter, füllen Sie dieses bitte aus und senden Sie es an uns zurück.
Sie werden ausdrücklich darüber informiert, dass das Widerrufsrecht bei einem Vertrag zur Erbringung von
Dienstleistungen vorzeitig erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und wir mit der Ausführung
der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und
Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung
durch uns verlieren.
§ 5 Ausführungsdauer, Fertigstellungstermine
(1) Angaben über Ausführungsdauer und Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es
wurde schriftlich ein als verbindlich bezeichneter Fertigstellungstermin vereinbart.
(2) Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine
Verzögerung ein, werden wir Ihnen unter Angabe der Gründe unverzüglich einen neuen Fertigstellungstermin
nennen.
(3) Verbindlich vereinbarte Fertigstellungstermine verlängern sich in Fällen nicht voraussehbarer und von uns nicht
zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Witterung, Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von
Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer
Gewalt und Arbeitskämpfen, um diese Zeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.
Wir werden Sie über Verzögerungen unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
§ 6 Leistungsänderungen, Anordnungsrecht
Hinsichtlich Änderungen des vereinbarten Werkerfolgs (§ 631 Abs.2 BGB) und/oder Änderungen, die zur
Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig sind, wird auf die §§ 650b und 650c BGB verwiesen.
§ 7 Abnahme
(1) Sie sind zur Abnahme unserer Werkleistung verpflichtet, sobald wir Ihnen die Fertigstellung angezeigt haben.
(2) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(3) Unsere Werkleistung gilt auch als abgenommen, wenn wir Ihnen nach Fertigstellung unseres Werks eine
angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und Sie die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe
mindestens eines Mangels verweigert haben.
(4) Sind Sie Verbraucher, so treten die Rechtsfolgen des Absatzes 3 nur dann ein, wenn wir Sie zusammen mit der
Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln
verweigerten Abnahme hingewiesen haben.
§ 8 Bauhandwerkersicherung, Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen, Fälligkeit, Aufrechnung und
Zurückbehaltungsrecht
(1) Im Falle eines Bauvertrags i.S.d. § 650a BGB, also eines Vertrags über die Herstellung, die Wiederherstellung,
die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teiles davon, sind wir berechtigt,
von Ihnen Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich
dazugehöriger Nebenforderungen, die mit 10 Prozent des zu sichernden Vergütungsanspruchs anzusetzen sind,
zu verlangen.
(2) Ferner sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen für erforderliche Stoffe und Bauteile, die angeliefert oder eigens
angefertigt und bereitgestellt sind, sowie für bereits erbrachte und nach dem Vertrag geschuldete Leistungen in
Höhe des Wertes der Stoffe und Bauteile bzw. in Höhe des Wertes der uns erbrachten und nach dem Vertrag
geschuldeten Leistungen zu verlangen; bei Abschlagszahlungen für erforderliche Stoffe und Bauteile werden wir
Ihnen nach Ihrer Wahl im Gegenzug entweder Eigentum an den Stoffen oder Bauteilen übertragen oder
entsprechende Sicherheit hierfür leisten. Sind Sie Verbraucher werden wir Ihnen bei der ersten Abschlagszahlung
eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel in Höhe von fünf Prozent der
Gesamtvergütung leisten. Sind Sie Verbraucher und erhöht sich unser Vergütungsanspruch infolge einer
Anordnung von Ihnen nach den §§ 650b und 650c oder infolge sonstiger Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrags um mehr als 10 Prozent, leisten wir Ihnen bei der nächsten Abschlagszahlung eine weitere Sicherheit in
Höhe von 5 Prozent des zusätzlichen Vergütungsanspruchs. Der Gesamtbetrag der geforderten
Abschlagszahlungen darf 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich der Vergütung für
Nachtragsleistungen nach § 650c BGB nicht übersteigen. Verlangen wir Abschlagszahlungen, darf die
Sicherheitsleistung für die vereinbarte Vergütung die nächste Abschlagszahlung oder 20 Prozent der vereinbarten
Vergütung nicht übersteigen. Abschlagsrechnungen sind sofort nach Eingang bei Ihnen fällig.
(3) Nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme des Bauvorhabens stellen wir eine Schlussrechnung. Die
Schlusszahlung ist eine Woche nach Zugang der Schlussrechnung bei Ihnen zur Zahlung fällig.
(4) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von uns aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche
sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder stammen aus demselben Vertrag.
(5) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie gleichfalls nur dann berechtigt, wenn Ihr Gegenanspruch
aus demselben Vertrag herrührt, rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Baumaterialien (Sachen) bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Werklohns unser Eigentum,
sofern sie nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind.
(2) Jede Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen und
der Pfandgläubiger ist von dem Eigentumsvorbehalt zu informieren. Gleiches gilt auch für Beschlagnahmen oder
sonstige Eingriffe Dritter.
(3) Sofern von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Sachen als wesentliche Bestandteile in Ihr
Grundstück eingebaut werden, treten Sie schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von
Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der
Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.
4) Sind Sie Unternehmer und werden von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Sachen von Ihnen
oder in Ihrem Auftrag als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so treten Sie schon
jetzt die Ihnen gegen den Dritten oder den, den es angeht, zustehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des
Rechnungswertes der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen mit allen Nebenrechten an uns ab.
(5) Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen mit
anderen Sachen durch Sie steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar in dem entsprechenden
Verhältnis des Rechnungswertes der unter Vorbehalt stehenden Sachen zum Wert der übrigen Sachen.
§ 10 Pfandrecht
(1) Uns steht wegen unserer Forderungen aus dem Werkvertrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des
Vertrages zum Zwecke der Ausführung in unseren Besitz gelangten beweglichen Sachen zu.
(2) Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und sonstigen
Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für
sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 11 Haftung für Sach- und Rechtsmängel
(1) Für Sach- und Rechtsmängel haften wir nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, soweit nicht
nachfolgend etwas anderes bestimmt ist.
(2) Etwaige Mängel unseres Gewerks sind uns mitzuteilen und uns zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu
geben. Den Mangel selbst beseitigen oder durch Dritte beseitigen lassen und Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen verlangen dürfen Sie grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer von Ihnen zur Nacherfüllung
bestimmten angemessenen Frist oder im Falle einer ernsthaften und endgültigen Verweigerung der Nacherfüllung
durch uns oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den
sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
(3) Nehmen Sie unser Werk trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen Ihnen Mängelansprüche nur zu, wenn Sie
sich diese bei Abnahme vorbehalten.
(4) Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in 5 Jahren ab Abnahme.
(5) Haben wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der lediglich leicht fahrlässig
verursacht wurde, so haften wir beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht, also einer solchen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht) und
ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Die vorgenannte
Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei einer Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit und nicht im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 12 Haftung für sonstige Schäden
(1) Für sonstige Schäden haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Sie Schadens- oder
Aufwendungsersatzansprüche geltend machen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle grob fahrlässiger Vertragsverletzung ist die
Schadensersatzhaftung insoweit jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht, also
eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), verletzt haben; in
diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt;
dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche oder
Aufwendungsersatzansprüche ausgeschlossen.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem
Vertragsverhältnis nach unserer Wahl entweder das zuständige Gericht an unserem Sitz oder an Ihrem (Wohn-)
Sitz.
(3) Wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlich das Gericht an unserem Sitz für alle Streitigkeiten
aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zuständig.
(4) Streitbeilegung: Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
sind wir weder bereit noch verpflichtet.